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   BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96   

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https://dejure.org/1997,8067
BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96 (https://dejure.org/1997,8067)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 2Z BR 116/96 (https://dejure.org/1997,8067)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 2Z BR 116/96 (https://dejure.org/1997,8067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung eines in den Gebrauch von Sondergeigentum und des gemeinschaftlichen Eigentums eingreifenden Eigentümerbeschlusses; Ermächtigung eines Verwalters zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3
    Individualrecht zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen unter Wohnungseigentümern - Kein Rechtsschutzbedürfnis zur Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer zum Tätigwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 3 Wx 581/94

    Anspruch des WEG -Verwalters auf Entlastung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Auf eine Umdeutung der Anträge des Antragstellers, der anwaltschaftlich vertreten ist, kommt wegen der eindeutigen Hinweise bereits durch das Amtsgericht nicht in Betracht (vgl. dazu OLG Düsseldorf ZMR 1996, 622 ).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Sie gilt auch für den Fall, daß wie hier Ansprüche von einem oder einzelnen Wohnungseigentümern gegen alle übrigen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (vgl. BayObLGZ 1989, 342, 344).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Bei den sich aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ergebenden Beseitigungs- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltendmachen kann; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hierzu (vgl. BGHZ 106, 222 ; 111, 148) bedarf er nicht (allg.M.; BayObLG FGPrax 1996, 142 ; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 149 ).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Bei den sich aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ergebenden Beseitigungs- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltendmachen kann; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hierzu (vgl. BGHZ 106, 222 ; 111, 148) bedarf er nicht (allg.M.; BayObLG FGPrax 1996, 142 ; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 149 ).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    b) Bei den in der Rechtsbeschwerde unter Nr. 1 und 2 gestellten Anträgen, in der Eigentümerversammlung vom 16.6.1994 unter TOP 14 und 15 gefaßte Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären, handelt es sich um neue Anträge, die in der Rechtsbeschwerdeinstanz, auch in der Form von Hilfsanträgen, nicht gestellt werden können (BayObLGZ 1996, 58, 62 und 192).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Nehmen diese eine erforderliche Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme nicht rechtzeitig oder gar nicht vor, so haften sie demjenigen Wohnungseigentümer, der dadurch einen Schaden erleidet, auf Ersatz; Voraussetzung ist aber ein Verschulden der Wohnungseigentümer (BayObLGZ 1992, 146, 148).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 3 Wx 516/94
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Bei den sich aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ergebenden Beseitigungs- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltendmachen kann; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hierzu (vgl. BGHZ 106, 222 ; 111, 148) bedarf er nicht (allg.M.; BayObLG FGPrax 1996, 142 ; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 149 ).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 5.12.1996 (2Z BR 61/96) ausgeführt, ohne besondere Ermächtigung sei der Verwalter, vom Eilfall des § 27 Abs. 2 Nr. 4 abgesehen, nicht ermächtigt, die Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren zu vertreten und einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Bei den sich aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ergebenden Beseitigungs- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltendmachen kann; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hierzu (vgl. BGHZ 106, 222 ; 111, 148) bedarf er nicht (allg.M.; BayObLG FGPrax 1996, 142 ; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 149 ).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96
    Die Gemeinschaftsordnung ist nicht so auszulegen, daß diese Ermächtigung nur für den in der Gemeinschaftsordnung genannten ersten Verwalter gilt; sie kann vielmehr vom jeweiligen Verwalter für sich in Anspruch genommen werden (BayObLG FGPrax 1997, 19, 20).
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